Flüssigkeitsstrahler
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Muster für solche Betriebsanweisungen finden sie im Internet z. B. bei den Berufsgenossenschaften. Solche Muster beschreiben den allgemeinen Stand der Technik, der aber noch auf die speziellen Verhältnisse in Ihrem Betrieb angepasst werden muss. Die allgemeine gesetzliche Grundlage dafür bieten § 12 BetrSichV und § 14 GefStoffV. In diesem speziellen Fall auch die Nr. 3.1 in Kapitel 2.33 „Flüssigkeitsstrahler“ der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zukünftig: DGUV Regel 100-500). |