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Flüssigkeitsstrahler

Der Unternehmer hat für jeden Flüssigkeitsstrahler eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache aufzustellen.
Haben sie eine Betriebsanweisung für jeden Flüssigkeitsstrahler?
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Muster für solche Betriebsanweisungen finden sie im Internet z. B. bei den Berufsgenossenschaften. Solche Muster beschreiben den allgemeinen Stand der Technik, der aber noch auf die speziellen Verhältnisse in Ihrem Betrieb angepasst werden muss.

Die allgemeine gesetzliche Grundlage dafür bieten § 12 BetrSichV und § 14 GefStoffV.

In diesem speziellen Fall auch die Nr. 3.1 in Kapitel 2.33 „Flüssigkeitsstrahler“ der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zukünftig: DGUV Regel 100-500).
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