Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Arbeitsschutz > Branchentypische Anforderungen > Motortests > Frage

Motortests

Die Durchführung von Motortests ist mit Lärmbelastungen verbunden. Die Beschäftigten sind vor der Lärmbelastung zu schützen.
Haben sie die erforderlichen Schutzvorkehrungen im Lärmschutz getroffen?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Je nachdem wie ein Motortest in der Werkstatt durchgeführt wird, entsteht eine Lärmbelastung. Besonders lärmintensiv sind Rollen- und Leistungsprüfstände.

Vor allem Motortests an Dieselfahrzeugen sind sehr lärmintensiv, weil dabei der Motor bis zur Abregeldrehzahl hochgedreht wird.
  • Motortests sollten generell in separaten Räumen durchgeführt werden. Dadurch wird vermieden,  dass die komplette Werkstatt als Lärmbereich zu behandeln ist!
  • Der Arbeitsraum ist grundsätzlich bei einer Lärmbelastung ab 85 dB(A) als Lärmbereich zu kennzeichnen.
  • Den Mitarbeitern ist ab 80 dB(A) ein Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist das Tragen Pflicht!


 Webcode: F10158H
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...