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Montage von Federbeinen

Schraubenfedern müssen im gespannten Zustand ein- und ausgebaut werden. Die darin enthaltene Federkraft stellt eine besondere Gefährdung der Mitarbeiter dar.
Benutzen sie bei Arbeiten an Federbeinen sichere und zugelassene Spannvorrichtungen für Schraubenfedern?
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Für die Spannvorrichtungen gilt:
  • Das Herausspringen der Feder muss wirksam verhindert sein.
  • Die zulässigen Spannkräfte müssen an der Spannvorrichtung deutlich erkennbar sein.
  • Die Spannkraft darf maximal ein Viertel der ermittelten Bruchkraft der Vorrichtung betragen.
ACHTUNG: Spannvorrichtungen mit mehreren nicht formschlüssig miteinander verbundenen Antrieben und kurzen Halteklauen ermöglichen keinen sicheren Umgang mit Schraubenfedern und dürfen nicht mehr eingesetzt werden (aus: DGUV-Regel 109-009).

Weitere Informationen finden sie in:

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