Lagerung von Produkten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Sämtliche angelieferten Waren müssen auf Unversehrtheit der Verpackung geprüft werden. Papiersäcke, Kartons, Beutel usw. mit Rissen, Löchern oder starker Verschmutzung sollten nicht angenommen werden. Ebenso sind feucht gewordene Gebinde abzulehnen. Bei frischen, leichtverderblichen bzw. kühlpflichtigen Lebensmitteln wie Milch, Sahne, Eiprodukten, Fleisch und Wurstwaren etc. sollte auf jeden Fall zumindest stichprobenhaft die Temperatur überprüft werden. Ware, bei welcher die Kühlkette nicht eingehalten wurde, muss vernichtet werden. Damit eine Verunreinigung der Rohstoffe verhindert wird, müssen angebrochene Verpackungen wieder verschlossen bzw. in verschließbare, beschriftete (Inhalt, Anbruchsdatum) Behältnisse umgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Kapitel 3.2 „Umgang mit Rohstoffen“ der Hygieneleitlinie für Bäckereien. |