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Lagerung von Produkten

Bei der Warenübernahme sollten die angelieferten Rohstoffe und Verpackungsmaterialien auf die Unversehrtheit sowie eventuelle äußerliche Verschmutzungen der Verpackung kontrolliert werden.
Findet eine regelmäßige Kontrolle des Wareneingangs statt und wird diese dokumentiert?
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Sämtliche angelieferten Waren müssen auf Unversehrtheit der Verpackung geprüft werden. Papiersäcke, Kartons, Beutel usw. mit Rissen, Löchern oder starker Verschmutzung sollten nicht angenommen werden. Ebenso sind feucht gewordene Gebinde abzulehnen.

Bei frischen, leichtverderblichen bzw. kühlpflichtigen Lebensmitteln wie Milch, Sahne, Eiprodukten, Fleisch und Wurstwaren etc. sollte auf jeden Fall zumindest stichprobenhaft die Temperatur überprüft werden. Ware, bei welcher die Kühlkette nicht eingehalten wurde, muss vernichtet werden.

Damit eine Verunreinigung der Rohstoffe verhindert wird, müssen angebrochene Verpackungen wieder verschlossen bzw. in verschließbare, beschriftete (Inhalt, Anbruchsdatum) Behältnisse umgefüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch im Kapitel 3.2 „Umgang mit Rohstoffen“ der Hygieneleitlinie für Bäckereien.

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