Flüssigkeitsstrahler
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Beschäftigungsbeschränkung: Der Unternehmer darf mit Arbeiten unter Verwendung von Flüssigkeitsstrahlern nur Mitarbeiter beschäftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sind. Die Beauftragung Jugendlicher über 16 Jahre zu Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern ist nur erlaubt, soweit dies
Nr. 3.1 im Kapitel 2.33 „Flüssigkeitsstrahler“ der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zukünftig: DGUV Regel 100-500). Sicherer Stand: Von Hand gehaltene Spritzeinrichtungen dürfen nur dann verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Spritzeinrichtung nur von einem sicheren Standplatz aus betätigt werden kann. Weitere Informationen finden sie in: Nr. 3.7.1 im Kapitel 2.33 „Flüssigkeitsstrahler“ der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zukünftig: DGUV Regel 100-500) Der Rückstoß von Flüssigkeitsstrahlern in Verbindung mit nassen Böden und seifenhaltigen Reinigungsmitteln ist eine riskante Kombination, die geeignetem Schuhwerk mit griffiger Sohle eine unfallverhütende Bedeutung zukommen lässt. |