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Autogasanlagen

Zum Entleeren von Flüssiggasbehältern an Fahrzeugen muss eine Abblasleitung vorhanden sein.
Hat ihr Betrieb eine entsprechende Abblasleitung für Flüssiggas?
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Die Abblasleitung für Flüssiggas muss so ausgelegt ist, dass das Gas nicht in Senken, Gruben, Kanäle, Keller oder andere, tiefer gelegene oder geschlossene Räume einfließen kann.

Der Innendurchmesser sollte mindestens 6 mm betragen. Die Abblasleitung sollte für einen Nenndruck von mindestens 10 bar ausgelegt sein.

Auch Wohnmobile haben oft Flüssiggas für den Herdbetrieb an Bord.
Wenn sie organisatorisch sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Flüssiggas gewartet oder repariert werden, können sie auch einfach JA antworten.

Weitere Informationen finden sie in:
Kapitel 4.10 der DGUV-Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung (ehemals BGR 157).

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