Druckluftanlagen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Prüfungen werden in einem "Prüfbuch" dokumentiert. Bei Betriebsrevisionen kann von Seiten der Behörde Einsicht in diese Dokumentation verlangt werden. Für Druckluftbehälter mit einem Druck > 0,5 bar und einem Druckinhaltsprodukt < 200 besteht nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Prüfpflicht durch eine zur Prüfung befähigte Person. |