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Dioxine

Für Tätigkeiten, bei denen Dioxine entstehen bzw. freiwerden können, sind spezielle Schutzmaßnahmen zu treffen. In der Gefahrstoffverordnung ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen festgelegt.
Haben Sie alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen?
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Sofern Sie die Entstehung von Dioxinen nicht sicher ausschließen können, sind abhängig von der Tätigkeit, den Arbeitsgeräten und den Einsatzstoffen, u. a. folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
  • Prozesse mit geschlossenen Systemen bevorzugen.
  • Absaugung entstehender Dämpfe oder Stäube direkt an der Entstehungs- oder Austrittsstelle.
  • Emissionsfreier Transport dioxinhaltiger Produkte/ Gebinde/ Filter.
  • Regelmäßiges staubarmes Reinigen der Arbeitsbereiche und der Geräte (mit Dokumentation).
  • Regelmäßige Wartung und Prüfung der Absaugeinrichtungen.
  • Tragen persönlicher Schutzausrüstungen wie Schutzhandschuhen, Arm- und Augenschutz (Visier, Schutzbrille) oder Körperschutz (abhängig von Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung).
  • Durchführung der vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen.

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