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Luft & Lärm

Luft

Der Umgang mit Lacken, Lösemitteln, Entfettungsmitteln und auch Strahlmitteln kann zu Luftverunreinigungen führen. Besonders Klein- und Mittelbetriebe des produzierenden oder verarbeitenden Gewerbes wie Schlossereien, Schreinereien, Druckereien oder Baubetriebe setzen diese Stoffe ein. Der Umgang mit diesen Mitteln kann nicht nur Probleme bei den Beschäftigten, sondern auch in der Nachbarschaft hervorrufen.

Hauptziel der Luftreinhaltungsstrategie ist daher, die Entstehung von Luftverunreinigungen so weit wie möglich zu vermeiden. In vielen Fällen ist dies allerdings nicht möglich. Dann müssen Maßnahmen getroffen werden, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern und gleichzeitig die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

Der Schutz der Beschäftigten wird hauptsächlich im Modul Gefahrstoffe, speziell im Ratgeber Branchenspezifische Gefahrstoffe, sowie auch im Modul Arbeitsschutz behandelt.

Der Ratgeber Luft soll Ihnen helfen, Einwirkungen Ihres Betriebes auf die Umwelt zu erkennen, zu vermindern und zu vermeiden.

Da die Einwirkungen des Betriebs auf die Umwelt häufig direkt von den betriebenen Anlagen ausgehen, wird innerhalb des Ratgebers Luft auch das Thema der genehmigungsbedürftigen Anlagen behandelt. Diese Anlagen sind problematisch sowohl in Bezug auf die Luftreinhaltung, als auch in Bezug auf Lärm und Anlagensicherheit. Besonders problematische Anlagen bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Die Anlagenverordnung für genehmigungsbedürftige Anlagen, die so genannte Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, beschäftigt sich mit den genehmigungsbedürftigen Anlagen. Im Anlagenkatalog zu dieser Verordnung sind alle immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, nach Branchen getrennt (z. B. Stahl, Eisen und sonstige Metalle, chemische Erzeugnisse), aufgeführt.

Lärm

Betriebe des produzierenden oder verarbeitenden Gewerbes gehören traditionell zu den lärmintensiven Arbeitsbereichen. Der Lärm wird dabei vor allem durch die verwendeten Maschinen und Geräte verursacht. Lärm und Erschütterungen können gesundheitliche Störungen oder Schäden verursachen.

Lärm kann nicht nur bei den Mitarbeitern zu gesundheitlichen Schäden führen, sondern auch bei den Nachbarn Belästigungen hervorrufen. Störender oder belästigender Lärm kann zu Verärgerung, Nervosität oder Kopfschmerzen führen und die Fähigkeit zur Konzentration und Aufmerksamkeit vermindern; als Folge kann z. B. das Unfallrisiko ansteigen. Der Gesetzgeber hat daher zum Schutz der Menschen und der Umwelt Schutzregelungen getroffen.

In diesem Ratgeber wird der Lärm am Arbeitsplatz und der Lärm in der Nachbarschaft behandelt.
Obwohl die Lärmquellen oft dieselben sind, finden hierbei unterschiedliche Rechtsquellen Anwendung:
  • Der Schutz der Beschäftigten vor Lärm wird in der Arbeitsstättenverordnung Anhang 3.7 Lärm geregelt. Die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)" mit verringerten Grenzwerten, die einschlägige EG-Richtlinien in nationales Recht umsetzt, ist seit März 2007 verabschiedet und zu beachten.
  • Der Schutz der Nachbarschaft vor Lärm wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der darauf basierenden "Technischen Anleitung Lärm 1998" (TA Lärm) geregelt.


Die Belastung der Beschäftigten durch Lärm am Arbeitsplatz zu verringern oder zu beseitigen hat auch wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen. Je sicherer und je weniger gesundheitsschädlich die Arbeitsumgebung ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von kostenintensiven krankheitsbedingten Fehlzeiten, Arbeitsunfällen oder Leistungsbeeinträchtigungen. Die Verringerung der Gefährdung von Arbeitnehmern durch Lärm am Arbeitsplatz liegt daher im Unternehmensinteresse.

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) konkretisiert Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) .

Sie enthält konkrete Regelungen bezüglich

  • der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Lärm und/oder Vibrationen,
  • der Messung von Lärm und Vibrationen sowie
  • der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen.

Bei Anwendung der (TRLV) kann von der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) ausgegangen werden.

Das Modul Luft & Lärm enthält folgende Ratgeber:
 Webcode: M13A
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