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Dioxine

Wie bei allen Gefahrstoffen müssen auch für Tätigkeiten, bei denen Dioxine entstehen können, Betriebsanweisungen erstellt und die Beschäftigten entsprechend unterwiesen werden.
Haben Sie für die Tätigkeiten oder Prozesse, bei denen Dioxine freiwerden können, Betriebsanweisungen erstellt und die Beschäftigten entsprechend unterwiesen?
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Da die Dioxine meist völlig unbeabsichtigt entstehen, sind sich die Mitarbeiter der Gefährdung häufig nicht bewusst. Umso wichtiger ist in diesem Zusammenhang Ihre Aufgabe, Ihre Mitarbeiter für diese Gefährdungen zu sensibilisieren und sie entsprechend zu unterweisen.

Siehe hierzu die beigefügten Vorlagen zu den Betriebsanweisungen (Betriebsanweisungen für gängige Stoffe ); siehe auch das Thema Unterweisung.

Unser Tipp:
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner bei der Gewerbeaufsicht, den Kammern oder der Berufsgenossenschaft.
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