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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung stellt eine umfassende Bewertung der Gefährdungen dar, die vom Einsatz eines Gefahrstoffes in der speziellen Situation Ihres Unternehmens für Mensch und Umwelt ausgehen.

Hierzu benötigen Sie zunächst eine systematische Erfassung aller Arbeitsstoffe (Einsatzstoffe, Erzeugnisse sowie alle Stoffe, die im Laufe des Arbeitsprozesses entstehen oder freigesetzt werden) und die Bewertung, ob es sich um Gefahrstoffe handelt.

Bei der Bewertung des Gefährdungspotenzials müssen die Aufnahmewege des Gefahrstoffs in den Körper sowie ggf. vorhandene Wechsel- und Kombinationswirkungen, falls mehrere Gefahrstoffe gleichzeitig eingesetzt werden, berücksichtigt werden.

Ebenso gehen die angewendeten Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel sowie die Art, Dauer und Höhe der sich ergebenden Exposition der Beschäftigten in die Bewertung ein.
Zudem müssen Sie prüfen, ob der jeweilige Gefahrstoff durch einen nicht gefährlichen oder weniger gefährlichen Stoff (Ersatzstoff) ersetzt werden kann (Ersatzstoffprüfung).

Grundlage für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist das GHS (Globally Harmonised System).
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