Filtermaterial
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet, einen
Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die
entsprechenden schriftlichen Nachweise müssen Sie aufbewahren.Mitunter gibt es auch Möglichkeiten, Filtermaterialien aufzubereiten. Sprechen Sie hierzu ggf. mit dem Hersteller ihrer Filteranlage. |