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Harze und Härter

Reste von im Betrieb anfallenden Reinigungsmitteln, Lacken, Harzen und Härtern sind aufgrund ihrer Inhaltsstoffe gefährliche Abfälle und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Entsorgen Sie Ihre Reste von Harzen und Härtern ordnungsgemäß?
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Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise müssen Sie aufbewahren.

Völlig restentleerte Gebinde bzw. ausgehärtete Lacke und Harze können mit dem Gewerbeabfall entsorgt werden.
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