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Lackreste

Reste von im Betrieb anfallenden Lacken sind aufgrund ihrer Inhaltsstoffe gefährliche Abfälle und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Entsorgen Sie Ihre Reste von Lacken ordnungsgemäß?
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Reste von Lacken dürfen in keinem Fall in Ausguss oder Mülltonne gelangen. Zur Entsorgung werden Lacke in verschließbaren und gekennzeichneten Gebinden gesammelt.

In keinem Fall Lacke unterschiedlicher Lacksysteme mischen. Hier besteht gegebenenfalls die Gefahr einer Selbstentzündung.

Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise müssen Sie aufbewahren.

Völlig restentleerte Gebinde bzw. ausgehärtete Lacke können mit dem Gewerbeabfall entsorgt werden.
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