Lackreste
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Reste von Lacken dürfen in keinem Fall in Ausguss oder Mülltonne gelangen. Zur Entsorgung werden Lacke in verschließbaren und gekennzeichneten Gebinden gesammelt. In keinem Fall Lacke unterschiedlicher Lacksysteme mischen. Hier besteht gegebenenfalls die Gefahr einer Selbstentzündung. Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise müssen Sie aufbewahren. Völlig restentleerte Gebinde bzw. ausgehärtete Lacke können mit dem Gewerbeabfall entsorgt werden. |