Reinigungsmittel
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Entzündliche ReinigungsmittelReste von entzündlichen organischen Reinigungsmitteln dürfen nicht in Ausguss oder Mülltonne gelangen. Zur Entsorgung werden diese Reinigungsmittel in verschließbaren und gekennzeichneten Gebinden gesammelt. Nicht mit anderen Abfällen mischen. Putzlappen müssen ebenfalls in geschlossenen Gebinden entsorgt werden. Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise müssen Sie aufbewahren. |