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Reinigungsmittel

Reste von im Betrieb anfallenden Reinigungsmitteln sind aufgrund ihrer Inhaltsstoffe gefährliche Abfälle und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Entsorgen Sie Reste von Reinigungsmitteln ordnungsgemäß?
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Entzündliche Reinigungsmittel

Reste von entzündlichen organischen Reinigungsmitteln dürfen nicht in Ausguss oder Mülltonne gelangen. Zur Entsorgung werden diese Reinigungsmittel in verschließbaren und gekennzeichneten Gebinden gesammelt. Nicht mit anderen Abfällen mischen. Putzlappen müssen ebenfalls in geschlossenen Gebinden entsorgt werden.

Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise müssen Sie aufbewahren.
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