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Lebensmittelabfälle

In einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sind Regelungen über Lebensmittelabfälle und deren Entsorgung getroffen (u. a. Tierisches Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienegesetz (FIHG, GFIHG), Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG).
Haben Sie in Ihrem Betrieb die fachgerechte Entsorgung von Lebensmittelabfällen sichergestellt?
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Insbesondere verderbliche, organische Abfälle (tierische Abfälle, pflanzliche Reste, verdorbene Ware) fallen sehr häufig in Lebensmittelbetrieben an. Diese Abfälle ziehen nicht nur Schädlinge an, sondern sind auch eine günstige Nahrungsquelle für alle Arten von Mikroorganismen.

Nachteilige Beeinflussungen können bezüglich Hygiene durch Abfälle auftreten. Abfälle dürfen daher nicht in Räumen, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, gesammelt werden. Fallen beim ordnungsgemäßen Betriebsablauf doch Abfälle an, sind geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen. Dadurch müssen nachteilige Beeinflussungen von Lebensmitteln, des in den Betriebsstätten verwendeten Wassers und der betrieblichen Vorrichtungen vermieden werden.

Abfallbehälter müssen angemessen beschaffen, leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein und müssen in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Abfalllager sollen so beschaffen sein und geführt werden, dass sie sauber und frei von tierischen Schädlingen sind. In vielen Entsorgungsangeboten ist die Vermietung eines geeigneten Behälters automatisch enthalten.

Achtung: Niemals dürfen zur Lagerung von gefährlichen Abfällen Glasbehälter oder Lebensmittelbehälter, die zur Weiterverarbeitung genutzt werden, verwendet werden!

Unser Tipp: Lassen Sie sich durch Ihren Entsorger oder die Wirtschaftskammern über die Anforderungen, den geeigneten Stellplatz und sonstige Maßnahmen beraten.

Gängige Abfallschlüssel sind:

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs:

02 02 01    Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 02 02    Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 03    für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 02 04    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

02 06 01    für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 06 02    Abfälle von Konservierungsstoffen
02 06 03    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 06 99    Abfälle a. n. g.

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