Lebensmittelabfälle
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Je nach Art und Beschaffenheit der Nebenprodukte macht der europäische Gesetzgeber klare Vorgaben. Die Materialien werden dazu in Kategorien eingestuft.Für K1-Materialien (u. a. Tierkörperteile einschließlich Häute, spezifisches Risikomaterial und Erzeugnisse oder die von Tieren gewonnen wurden) besteht die Pflicht, diese über den Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung beseitigen zu lassen. Nach einer spezifischen Vorbehandlung wird K1-Material anschließend verbrannt oder auf einer zugelassenen Deponie vergraben. Das K3-Material (z. B. Küchen- und Speiseabfälle) ist unverzüglich abzuholen, abzutransportieren, zu kennzeichnen, zu verbrennen oder durch Zulassung der jeweiligen Behörde weiterzuverarbeiten. K3 Materialien können verschiedenen Entsorgungsart zugeführt werden:
Gesetzliche Grundlagen:
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