Laugengebäck
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Beim Umgang mit Natronlauge ist unbedingt eine geeignete Schutzausrichtung zu tragen (Brille, Handschuhe, Schürze). Ein gefahrloses Herausnehmen der Tauchbleche muss gewährleistet sein, beispielsweise durch geeignete Griffe. Zusammenfassende Informationen sind der BGR 112 „Arbeiten in Backbetrieben“ (zukünftig: DGUV Regel 110-004), Abschnitt 1.4. in Anhang 1 zu entnehmen. Siehe auch: Gefahrstoffe / Branchenspezifische Gefahrstoffe |