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Technische Maßnahmen des Explosionsschutzes

Ist die Bildung einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre möglich, so sind Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Dabei sollte zunächst versucht werden, das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern oder einzuschränken - Primärer Explosionsschutz.
Ist die Bildung von gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre in Ihrem Unternehmen zuverlässig verhindert ?
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Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Bildung gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre sind vorrangig zu betreiben, z. B. durch:

  • Ersatz der brennbaren Stoffe (Substitution)
    Brennbare Stoffe durch solche Stoffe ersetzen, die keine explosionsfähigen Gemische bilden vermögen.
  • Konzentrationsbegrenzung unterhalb der unteren Explosionsgrenze
    Gemischkonzentration außerhalb des explosionsfähigen Bereiches halten, z. B. durch natürliche bzw. technische Lüftungsmaßnahmen oder Objektabsaugung. Die Wirksamkeit der Lüftung muss überwacht werden.
  • Beseitigung von Staubablagerungen
    Regelmäßige Reinigungsmaßnahmen in der Umgebung von staubführenden Apparaturen und Behältern (Nassreinigungsverfahren, saugende Verfahren).
  • Inertisierung
    Zugabe von Wasserdampf oder gasförmigen (z. B. Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgase), bzw. pulverförmigen Inertstoffen; partielle oder totale Inertisierung.
  • Verfahrenstechnische Maßnahmen
    Handhabung brennbarer Stoffe in geschlossenen Apparaturen/Kreisläufen. Feuchthaltung von Bereichen in denen Staub aufgewirbelt werden kann.
  • Dichtheit von Apparaturen
    Austritt brennbarer Stoffe kann durch Dichtheit der Apparaturen verhindert werden (z. B. auf Dauer technisch dichte Apparaturen, dichtungslose Pumpen). Regelmäßige Prüfung auf Dichtheit.
  • Überwachung der Konzentration
    Einsatz von Gaswarneinrichtungen.


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