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Verpacken, Kennzeichnen, Verladen und Absenden von Gefahrgütern

Absender ist, wer mit dem Beförderer des Gefahrgutes einen Beförderungsvertrag abschließt, also der Betrieb. Nur wenn kein Beförderungsvertrag abgeschlossen wird, gilt der Beförderer selbst als Absender. Dies ist dann der Fall, wenn mit eigenen Fahrzeugen transportiert wird.
Halten Sie die Absenderpflichten ein?
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Wichtigste Absenderpflicht ist, den Beförderer auf das Gefahrgut hinzuweisen und soweit erforderlich für die Mitgabe eines Beförderungspapiers mit folgenden Angaben zu sorgen:
  • Bezeichnung des Gutes einschließlich der Kennzeichnungsnummer des Stoffes, dem die Buchstaben "UN" vorangestellt sind (z. B. UN 1203 Benzin),
  • Nummern der Gefahrzettelmuster,
  • Verpackungsgruppe (z. B. II oder VG II),
  • ggf. Tunnelcode,
  • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke (z. B. 1 Fass),
  • Gesamtmenge der gefährlichen Güter (als Volumen, z. B. 200 Liter, oder Brutto-/Nettomasse),
  • Name und Anschrift des Absenders sowie
  • Name und Anschrift der/des Empfänger/s.
Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR (erleichterter Transport) muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter gemäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförderungspapier angegeben werden.

Das Beförderungspapier ist an keine äußere Form gebunden.

Beispiel: Dieselkraftstoff

Der korrekte Eintrag lautet hier: UN 1202 Dieselkraftstoff, 3, VG III, 3 Fässer 600 kg.

Hinweis:
Bei Transporten innerhalb der so genannten Freimengengrenze (Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6) sind bei Eigenbeförderung (wenn nicht an Dritte übergeben wird) im innerstaatlichen Verkehr keine Beförderungspapiere gefordert, wenn nach der Ausnahme Nr. 18 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) befördert wird, und der Fahrzeugführer über die Bedingungen der Ausnahme belehrt wurde.

Beim Transport von Abfällen wird i. d. R. der Begleit- oder Übernahmeschein verwendet, der um die gefahrgutrechtlichen Angaben ergänzt wird. Der Eintrag im Papier muss dabei immer lauten: "Abfall, ...", gefolgt von den o. a. Angaben.
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