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Erfassung eingesetzter Gefahrstoffe

Die im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe sind in einem Verzeichnis zu erfassen.
Haben Sie für die Gefahrstoffe ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt?
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Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund
  1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale,
  2. einer geringen verwendeten Stoffmenge,
  3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und
  4. der Arbeitsbedingungen
insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten, so kann auf das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses verzichtet werden.

Bitte tragen Sie die festgestellten Gefahrstoffe in ein Gefahrstoffverzeichnis ein. Ergänzen Sie die einzelnen Felder anhand des zum Gefahrstoff gehörenden Sicherheitsdatenblattes!

Angaben für das Gefahrstoffverzeichnis:
  • Bezeichnung des Gefahrstoffes; Sie finden diese auf der Verpackung oder im Sicherheitsdatenblatt.
  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften; Sie können diese der Kennzeichnung (Gefahrensymbol, H- bzw. P-Sätze ) oder dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen!
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.
 Webcode: F17A
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