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Altbatterien

Fahrzeugbatterien (Starterbatterien) sind als gefährlicher Abfall zur vorrangigen stofflichen Verwertung zu entsorgen.
Nutzen Sie die vom Hersteller und den Importeuren von Fahrzeugbatterien angebotenen, kostenfreien Rücknahmesysteme und führen sie in diesem Sinne eine ordnungsgemäße Entsorgung durch?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Hersteller und Importeure von Fahrzeugbatterien müssen zumutbare, kostenfreie Rücknahmemöglichkeiten anbieten.

Eine Verpflichtung zur Nachweisführung entfällt nur dann, wenn die Batterien vom Vertreiber oder Hersteller bzw. einem von ihm beauftragten Dritten zurückgenommen und verwertet werden. Dies entspricht dann der Rücknahme gemäß Batteriegesetz.

Achtung: Eine Abgabe von Fahrzeugbatterien an sogenannte „fliegende Händler“, die keinen Sammelentsorgungsnachweis und keine Beförderungserlaubnis vorweisen können, ist verboten. 

Fordern Sie in jedem Fall einen Übernahmeschein ein.

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