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Altöl, Getriebeöle, Bremsflüssigkeit

Alte Öle können die Umwelt gefährden. Sie müssen sachgerecht über die von der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) zugelassenen Entsorgungsfachbetriebe entsorgt werden.
Lassen Sie die im Betrieb anfallenden Altöle fachgerecht entsorgen?
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Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet, Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise, in der Regel die Übernahmescheine im Zusammenhang mit dem Sammelentsorgungsnachweisverfahren, muss der Betrieb aufbewahren.

Es ist sinnvoll, sich den Sammelentsorgungsnachweis ihres Entsorgers vorlegen zu lassen und diesen als Kopie mit dem Übernahmeschein abzuheften.
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