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Pyrotechnische Abfälle

Ungezündete, intakte Airbag-/Gurtstraffereinheiten aus Kraftfahrzeugen sind im Falle des Austauschs bzw. des Ausbaus aus Altfahrzeugen als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Fallen in Ihrem Unternehmen ungezündete, pyrotechnische Abfälle aus Airbags oder Gurtstraffern als Abfall an?
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Falls Sie keine Arbeiten an Airbags vornehmen bzw. die pyrotechnischen Ladungen vor Ort zünden, müssen Sie keine Gefahrstoffe entsorgen.
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