Die Energieeinsparung an Gebäuden erstreckt sich im Wesentlichen auf Büro- und Betriebsgebäude. Ziel ist es, eine hohe Wärmedämmung und somit eine hohe Energieeinsparung (bei der Erreichung oder beim Halten von Temperaturen) für alle Gebäude zu erzielen, in denen sich Menschen aufhalten. Abweichend davon kann aufgrund der Lager- und/oder Verarbeitungsbedingungen von Materialien die Einhaltung von Mindest- oder Maximaltemperaturen gefordert werden. Beides ist in der Regel durch Konstruktion (Neubau) und beim Altbau nur durch baulichen Wärmeschutz (wärmedämmende Bausteine, Dämmmaterial, Beheben von Wärmebrücken) zu erreichen. Hinweis: Am einfachsten sind Energieeinsparungen an Neubauten zu berücksichtigen. Planen Sie daher entsprechende Maßnahmen sorgfältig mit ein!
Standort:
- Berücksichtigen Sie das Mikroklima (regionale Lage).
- Diskutieren Sie eine gemeinsame Wärmezentrale mit Nachbarn (z.B. Blockheizkraftwerk mit Spitzenkessel oder Abwärmenutzung aus benachbarten Handwerks- oder Gewerbebetrieben).
- Achten Sie auf eine verkehrsgünstige Anbindung des Baugrundstücks (ÖPNV, Infrastruktur).
Gebäudeorientierung
- Achten Sie auf einen möglichst großen Anteil der Fensterflächen in Südrichtung und einen möglichst geringen Anteil nach Norden. Beachten Sie aber bitte, dass dadurch im Sommer Übertemperaturen entstehen können.
- Bilden Sie Südfassaden zur passiven Nutzung der Sonnenenergie im Winter aus, z.B. durch eine transparente Wärmedämmung oder energiedurchlässige Fenster in Bezug auf die solare Nutzung.
Unser Tipp: Für große Glasflächen äußere Beschattungsvorrichtungen (z.B. natürliche Beschattung durch Laubbäume) für den Sommer vorsehen. Vor allem für Ost- und West-Fenster ist dies wegen der tiefstehenden Sonne morgens und abends wichtig.
Gebäudeform
- Achten Sie auf ein minimales Verhältnis von Außenflächen (Hüllflächen - A) zum Raumvolumen (V) des Gebäudes (A/V - Verhältnis). Günstig sind beispielsweise kompakte, würfelförmige Gebäude, besser mehrstöckig, als eingeschossig und ausgedehnt.
- Vermeiden Sie unnötige Raumflächen, schlecht nutzbare Verkehrsflächen und ungenutzte Raumhöhen.
Wärmedämmung
- Für die Wärmedämmung Ihrer Gebäude gelten die Mindestvorschriften der gültigen Wärmeschutzverordnung. Allerdings sollten Sie schon heute im Sinne der zu erwartenden Energieeinsparverordnung 2000 planen und handeln, um Ihre Gebäude auf den aktuellen Stand der Technik und der gesetzlichen Regelwerke zu bringen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Energieberater. Es sei auch auf das Effizienznetz Rheinlanf-Pfalz
http://www.effnet.rlp.de sowie die EffCheck-Pius-Analysen in Rheinland-Pfalz
http://www.effcheck.rlp.de/ hingewiesen.