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Handschutz

Bei Verletzungsgefahren für die Hände mit oder in der Nähe von Stoffen, die zu Handverletzungen führen oder in die Hände eindringen können, sowie bei Gefahren für die Hände durch Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen, Unterkühlungen, elektrischen Durchströmungen, Stich- und Schnittverletzungen ist den Beschäftigen geeigneter Handschutz kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wird den Beschäftigten für die jeweilige Tätigkeit geeigneter Handschutz, z. B. Schutzhandschuhe, Schnittschutzhandschuhe bereit gestellt?
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Handverletzungen durch Risse oder Schnitte kommen häufig vor. Zur Vorbeugung solcher Verletzungen dienen hautschützende Maßnahmen, die es in verschiedenen Ausführungen gibt:
  • Lederhandschuhe zum Schutz beim Umgang mit sägerauem Holz
  • Kunststoff- oder Gummihandschuhe zum Schutz gegen chemische Einflüsse für den Umgang mit Säuren, Laugen, Lösemitteln
  • Daneben gibt es auch viele spezielle Handschuharten, z. B. Kettensägen-Schutzhandschuhe oder Vibrationsschutzhandschuhe oder Schutzhandschuhe gegen Kälte
  • Salben und Pasten als Hautschutz gegen Reizungen und Allergien
Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen finden Sie in der BGR 195 "Einsatz von Schutzhandschuhen" (zukünftig: DGUV Regel 112-195)
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Gebotsschild Handschutz

In entsprechend gekennzeichneten Bereichen ist auf jeden Fall ein Handschutz zu tragen!

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