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Allgemein

Durch Leitlinien machen Sie Ihre unternehmerische Entscheidung und Ihren Willen, den Umwelt- und Arbeitsschutz gleichrangig neben andere Unternehmensziele zu stellen, verbindlich. Angesprochen sind die Führungskräfte und die Beschäftigten Ihres Unternehmens, aber auch die Kunden und die Öffentlichkeit. Diese Leitlinien können auch über die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen.
Schritt 2: Legen Sie Leitlinien für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz in Ihrem Unternehmen fest.
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Was ist zu tun?

1. Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz in Leitlinien festlegen
Legen Sie Ihre unternehmerischen Leitlinien für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, für die Sicherheit von betrieblichen Anlagen und den Schutz der Umwelt in schriftlicher Form fest. In diesen Leitlinien bestimmen Sie z. B., dass die Verringerung des Abfallanfalls, des Energie- und Rohstoffverbrauchs, arbeitsmedizinische Vorsorge, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfall- und Krankheitsverhütung und die Sicherheit der betrieblichen Anlagen grundlegende Unternehmensziele sind.

2. Leitlinien sind für Vorgesetzte und Beschäftigte verbindlich
Setzen Sie diese unternehmerischen Leitlinien durch Unterschrift in Kraft und geben Sie diese im Unternehmen bekannt. Sie legen dadurch fest, dass die Leitlinien von allen Führungskräften, aber auch den anderen Beschäftigten, konsequent beachtet und umgesetzt werden müssen und dass die Erfüllung dieser Unternehmensgrundsätze regelmäßig zu überprüfen ist.

3. Imageverbesserung durch Öffnung
Geben Sie diese Unternehmensgrundsätze ggf. auch gegenüber Kunden oder der Öffentlichkeit in geeigneter Weise (Unternehmensbroschüre, Faltblatt, Internet, usw.) schriftlich bekannt.


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