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Rutschgefahr

Die Wahl von Bodenbelägen mit ggf. zusätzlichen Rutschmatten ist Voraussetzung für einen unfallfreien Betriebsablauf.
Verwenden Sie den Anforderungen entsprechende Bodenbeläge bzw. zusätzliche Rutschmatten oder Gitter?
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In bestimmten Arbeitsräumen oder -bereichen gibt es besondere Rutschgefahren. Hier sind besondere Bodenbeläge oder Anti-Rutschmatten erforderlich.

In Arbeitsräumen, in denen in größerem Umfang Wasser- oder Fettdämpfe entstehen, ist durch eine wirksame Raumbe- und -entlüftung ein Niederschlagen der Dämpfe auf den Fußboden zu vermeiden.

Weitere Informationen entnehmen sie der DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (bisher: BGR 181).

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