Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Insbesondere folgende Abbrucharbeiten verlangen eine schriftliche Abbruchanweisung:
Die Abbruchanweisung muss folgende Angaben enthalten:
Hinweis: Muster und Informationen dazu werden auch vom Deutschen Abbruchverband e.V. in Düsseldorf herausgegeben (siehe z. B. Arbeitsanweisung für Abbruch-, Spreng- und Rückbauarbeiten). |