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Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten

Abbrucharbeiten müssen wegen der großen Unfallgefahr unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden.
Halten Sie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bei der Durchführung von Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten ein?
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Diese Maßnahmen müssen Sie bei der Durchführung von Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten ergreifen:
  • Das Abbruchobjekt muss durch den Aufsichtführenden ständig beobachtet werden. Er darf nicht gleichzeitig z. B. als Baggerführer tätig sein.
  • Bei Gefahr sofort Arbeiten einstellen.
  • Bauteile niemals durch Unterhöhlen oder Schlitzen zum Einsturz bringen.
  • Einsatz und Zusammenwirken von Geräten regeln.
  • Arbeiten mit anderen Gewerken koordinieren.
  • Verkehrswege und Fluchtwege von Abbruchmaterialien freihalten, Gefahrbereiche absperren oder durch Warnposten sichern.
  • Beim Befahren oder Arbeiten auf Decken mit Großgeräten, z. B. Bagger, Raupen, auf Tragfähigkeit vorhandener Decken und Wände achten.
  • Abbruchmaterial umweltschonend entsorgen.

Hinweis:
Viele Abbruch- oder Rückbaumaßnahmen sind auch oft in Nähe von Straßen und bedürfen daher einer Absperrung nach Regelplan bzw. genehmigten Sonderplan (siehe auch RSA 95).
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