Arbeiten in engen Räumen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Gefahrstoffe können z. B. sein:
Weitere Einzelheiten finden Sie im Modul Gefahrstoffe. Der Unternehmer hat vor Beginn der Arbeiten in Behältern und in engen Räumen die Maßnahmen schriftlich festzulegen, die ein sicheres Arbeiten gewährleisten. Unter Berücksichtigung der ermittelten Stoffe und Einrichtungen werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen in arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisungen (siehe Anhang 2 bis 4 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume, Teil 1" (bisher: BGR/GUV-R 117-1)) und zusätzlichen Erlaubnisscheinen (Mustererlaubnisschein Anhang 1 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume, Teil 1" (bisher: BGR/GUV-R 117-1)) festgelegt. |