Arbeiten in engen Räumen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Gegen die ermittelten Gefährdungen und Belastungen sind technische und/oder organisatorische Maßnahmen zu treffen.Die festgelegten Maßnahmen sind in einem Erlaubnisschein oder in der Betriebsanweisung festzuhalten. Enge Räume sind z. B.:
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