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Arbeiten in engen Räumen

Sauerstoffmangel, Gase, Dämpfe, Stäube oder elektrischer Strom stellen in engen Räumen eine erhöhte Unfallgefahr dar.
Werden Arbeiten in engen Räumen durchgeführt?
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Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Gegen die ermittelten Gefährdungen und Belastungen sind technische und/oder organisatorische Maßnahmen zu treffen.

Die festgelegten Maßnahmen sind in einem Erlaubnisschein oder in der Betriebsanweisung festzuhalten.

Enge Räume sind z. B.:
  • Behälter
  • Kessel
  • Tanks
  • Hohlräume von Maschinen
  • Kastenträger von Brücken

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