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Durchführung der Baumaßnahmen

Bei Erdarbeiten stellen strom- und gasführende Leitungen sowie Anlagen im Boden besondere Gefahrenquellen dar.
Haben Sie mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer und ggf. mit den Energieversorgern vor Aufnahme der Erdarbeiten geprüft, wo Erdleitungen verlegt sind und falls nötig die Freischaltung veranlasst?
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Erdverlegte Versorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Kanäle, Schaltanlagen etc.) können sowohl in öffentlichen als auch in privaten Grundstücken verlegt sein. In Einzelfällen beträgt die Verlegetiefe nur wenige Zentimeter. Häufig ist die genaue Lage nur unzureichend dokumentiert, oft auch unbekannt. Ein unvermutetes Antreffen oder ein unsachgemäßes Vorgehen führt zur Gefährdungen für die Beschäftigten und die nähere Umgebung.

Ausführliche Informationen und Hinweise zum sicheren Einrichten der Baustelle und der unfallfreien Durchführung der Arbeiten finden Sie in der DGUV Information 203-017 "Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen" (bisher: BGI 759).

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