Organisatorische Maßnahmen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Eine Betriebsbegehung zur Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen - auf Basis der Risikobeurteilung entsprechend der BGI 560 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (zukünftig: DGUV Information 205-001) sollte regelmäßig, mindestens jedoch in Abständen von zwei Jahren, durchgeführt werden. Dabei sollten alle zum Betrieb gehörenden Gebäude und Gebäudeteile, alle Anlagen und Einrichtungen besichtigt werden. Ziel einer Brandschutzbegehung ist es, Schwachstellen aufzudecken und Ansammlungen brennbarer oder explosionsgefährlicher Stoffe außerhalb der dafür bestimmten Lager und Behältnisse aufzufinden. Teilnehmer sollten sein:
Über das Ergebnis dieser Begehung wird ein schriftlicher Bericht erstellt. Die festgestellten Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Unser Tipp: Wenden Sie sich an Ihre Feuerwehr vor Ort und informieren Sie diese über die bei Ihnen gelagerten Gefahrstoffe. Ggf. sollte in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ein Feuerwehrplan gemäß DIN 14095 erstellt werden, damit im Brandfall alle relevanten Gefährdungen für die Feuerwehr sofort erkennbar sind. |