Lackierräume und -anlagen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Zur Errichtung und dem Betrieb von Lackieranlagen benötigen Sie eine Genehmigung nach Baurecht.Bei bestehenden Gebäuden ist eine Nutzungsänderung zu beantragen. Unser Tipp: Beschaffen Sie sich die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig VOR Beginn der Bauarbeiten und nehmen Sie bereits vor der Planung Kontakt zu den zuständigen Behörden auf. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass die fertige Anlage nicht genehmigt wird und Sie auf den Kosten sitzenbleiben. |