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Lackierräume und -anlagen

Lackierräume und Lackieranlagen stellen eine Form der Sondernutzung von Gebäuden dar. Es handelt sich um genehmigungspflichtige Sonderbauten.
Sind Ihre Lackieranlagen und -räume baulich genehmigt?
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Zur Errichtung und dem Betrieb von Lackieranlagen benötigen Sie eine Genehmigung nach Baurecht.

Bei bestehenden Gebäuden ist eine Nutzungsänderung zu beantragen.

Unser Tipp: Beschaffen Sie sich die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig VOR Beginn der Bauarbeiten und nehmen Sie bereits vor der Planung Kontakt zu den zuständigen Behörden auf. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass die fertige Anlage nicht genehmigt wird und Sie auf den Kosten sitzenbleiben.



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