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Weiterverarbeitung / Buchbinderei

Schneidemaschinen können schwerste Schnittverletzungen sowie Quetschungen verursachen, wenn die Sicherheitseinrichtungen nicht funktionieren. Deshalb müssen sie regelmäßig überprüft werden.
Wird Ihre Schneidemaschine in den vorgeschriebenen Intervallen überprüft?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Schneidemaschinen müssen im Abstand von drei Jahren (in der Regel für Modelle vor Baujahr 1988) bzw. fünf Jahren (für Modelle danach) durch einen geeigneten Sachkundigen (z. B. Spezialist des Herstellers) überprüft werden. Als Bestätigung dafür müssen Sie einen Prüfbericht und eine Plakette erhalten.
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