Stäube, Gase, Dämpfe
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). In einigen Anlagen können in der erfassten Abluft höhere Konzentrationen an Staub (z.B. Strahleinrichtungen) oder an organischen Stoffen (z.B. Lösemittel aus Lackieranlagen) auftreten. Solche Anlagen können sein: Feuerungsanlagen, Oberflächenreinigungsanlagen, Silos für staubende Stoffe, Verzinkereien, Lackierereien, Strahlanlagen sowie Anlagen zum Um- bzw. Abfüllen von Lösemitteln. An diese Anlagen werden bestimmte Anforderungen hinsichtlich der technischen Ausführung gestellt. Grenzwerte für die Schadstoffkonzentrationen finden Sie in folgenden, auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) basierenden rechtlichen Regelungen:
Unser Tipp: Bei bestehenden Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner bei der zuständigen Behörde. |