Bei möglichen Gesundheitsgefahren durch gesundheitsschädigende Stoffe, insbesondere giftige, ätzende oder reizende Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, z. B. beim Lackieren oder wenn Sauerstoffmangel auftreten kann, z. B. in Behältern ist Atemschutz zu tragen.
Führen Beschäftigte Tätigkeiten aus, bei denen Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe oder Sauerstoffmangel auftreten können?
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