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Zu den Verkehrszeichen gehören
Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle"),
Vorschriftzeichen (z. B. "Gegenverkehr hat Vorrang")‚
Richtzeichen (z. B. "Umleitung") sowie
Zusatzzeichen und Markierungen.
Beim Einsatz von Verkehrszeichen sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
Zeichen und Einrichtungen dem Baufortschritt entsprechend nachrücken und dem genehmigten Verkehrszeichenplan anpassen.
Regelmäßige Kontrollen auf Vollständigkeit und Funktion durchführen.
Nur retroreflektierende Verkehrszeichen verwenden, die die RAL-Gütebedingungen erfüllen.
Pro Pfosten nicht mehr als zwei Vorschriftzeichen und insgesamt höchstens drei Verkehrszeichen anbringen.
Verkehrszeichen nur außerhalb der Fahrbahn aufstellen. Mindestabstand vom Fahrbahnrand innerorts 0,30 m, außerorts 0,50 m.
Markierungen für die Verkehrsführung müssen gelb und retroreflektierend sein. Der Fahrbahnrand muss deutlich erkennbar sein.