Betriebliche Maßnahmen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Eine Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege kann z. B. in Arbeits- und Lagerräumen mit einer Grundfläche von mehr als 2000 m² erforderlich sein. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Gewerbeaufsicht oder die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 1 Lux betragen. Die Sicherheitsbeleuchtung muss über die Dauer der bestehenden Gefahr wirksam sein und darf eine Einschaltverzögerung von maximal 15 Sekunden nicht überschreiten. An Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung muss die Beleuchtungsstärke mindestens 15 Lux betragen. Die Einschaltverzögerung darf hierbei 0,5 Sekunden nicht überschreiten. Die Sicherheitsbeleuchtung muss regelmäßig gewartet und mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden (siehe hierzu beigefügte Prüfliste). Weitere Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme" ASR A3.4/3. |