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Holzstäube

Kann der Luftgrenzwert von 2 mg/m³ durch technische Maßnahmen nicht eingehalten werden, so ist geeigneter Atemschutz erforderlich.
Ist das Tragen von Atemschutz erforderlich?
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Atemschutz ist erforderlich:

  • beim Wechseln von Filterelementen und Sammeleinrichtungen
  • beim Einfahren und Einsteigen in Silos für Holzstaub und -späne
  • bei der Verarbeitung sensibilisierender Hölzer
  • in Arbeitsbereichen mit hoher Staubbelastung

Weiterhin gilt, dass die Tragezeitbegrenzung gemäß der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" (früher: BGR/GUV-R 190) zu beachten ist.

Forderungen an den Atemschutz:
  • Partikelfilter P2 nach DIN EN 123 oder FFP2S nach DIN EN 149
  • Partikelfilter FFP2SL nach DIN EN 149 (zu empfehlen, wenn überwiegend Schleifarbeiten durchgeführt werden)

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