Bei vorhandenen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist deren Funktionsfähigkeit regelmäßig nach Angaben des Herstellers zu überprüfen. Die Prüfergebnisse sind schriftlich festzuhalten.
Werden die Ergebnisse der Überprüfung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schriftlich festgehalten?
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