Organisatorische Maßnahmen
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Feuerlöscher sind je nach Brandgefahr und Größe des Betriebes bereitzustellen. Zur Errechnung der erforderlichen Anzahl ist das Löschvermögen entscheidend, nicht die Löschmittelmenge. Einschlägige Hinweise entnehmen Sie bitte der Technische Regeln für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2) (ersetzt die BGR 133 bzw. ZH 1/201). Grundsätzlich gilt, dass in jedem gewerblich genutzten Geschoss mindestens ein Feuerlöscher vorhanden sein muss. Sicherheitszeichen, zum Beispiel für Feuerlöscher, sind übersichtlich auf der Seite der Berufsgenossenschaft Holz und Metall dargestellt. |