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Gefährdungen bewerten

Unter Einbeziehung der bereits getroffenen Schutzmaßnahmen ist abzuschätzen, ob die erkannte Gefährdung zu einem Unfall oder zu Gesundheitsschäden führen kann.
Haben Sie die Schutzziele für die einzelnen Betrachtungseinheiten festgelegt bzw. ermittelt und die Risiken bewertet?
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Der nächste Schritt im Rahmen einer systematischen Gefährdungsbeurteilung ist die Ermittlung von Schutzzielen, bei der die erkannten Gefährdungen bewertet werden müssen.
Schätzen Sie ab, ob die erkannten Gefährdungen zu einem Unfall oder zu sonstigen Gesundheitsschäden führen können. Bestimmen Sie zunächst die Schutzziele. Schutzziele legen den sicheren Soll-Zustand fest. Sie sind in Gesetzen, Normen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften o. ä. enthalten. Generelles Schutzziel ist die Gefahrenvermeidung.

Bewerten Sie nach der Ermittlung der Gefährdungen die angetroffene Situation. Vergleichen Sie diese mit den vorgeschriebenen oder selbstgesetzten Schutzzielen und entscheiden Sie dann, ob bzw. welche zusätzlichen sicherheitstechnischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen zu ergreifen sind.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Als Gefährdungspotenzial wurde eine mechanische Gefährdung durch unkontrolliert bewegte Teile beim Drehen an einer Drehbank festgestellt.

Mit einer Sichtprüfung (Begehung) wird das Vorliegen einzelner, konkreter Gefährdungen untersucht. Dazu dienen die Kriterien:
  • Sind die Werkstücke sicher eingespannt?
  • Wird eine Gefährdung durch wegfliegende Späne verhindert?
  • Werden hervorstehende, umlaufende Werkstücke auf der gesamten Länge durch einen feststehenden Schutz gesichert, wenn diese in den Verkehrsbereich hinein ragen?

Das Schutzziel lautet hier:

"Verletzungen durch Herausschleudern oder Herunterfallen des Werkstücks, durch wegfliegende Späne sowie durch das Einziehen von Körperteilen und Kleidung verhindern."
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