Schutz- und Überschwemmungsgebiete
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung oder von staatlich anerkannten Heilquellen können Wasserschutzgebiete bzw. Heilquellenschutzgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt werden. Weiterhin können auch Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung ausgewiesen werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Betrieb oder ein Teil davon in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Untere Wasserbehörde oder sehen im Internet nach unter: http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/8464/. |