Baustaub – Übergangsfrist abgelaufenTRGS 504 In der Technischen Regel für Gefahrstoffe -TRGS 504- ist geregelt, wie mit dem Grenzwert für gefährlichen E- und A-Staub umzugehen ist. Bis zum 31.12.2018 galt unter bestimmten Voraussetzungen noch der alte Grenzwert von 3,0 mg/m³. Ab dem 1. Januar 2019 gilt nun auf allen Baustellen und für sämtliche Gewerke der verbindliche Grenzwert von 1,25 mg/m³ für o.g. Stäube.
Weitere Informationen: Das BMAS hat kürzlich gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, der BauA, Berufsgenossenschaften, Bundesländern, Bauverbänden und Gewerkschaften ein Aktionsprogramm zum Thema Baustaub gestartet (www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/). |