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Biologische Gefährdungen

Durch Krankheiten des Schlachtviehs können Viren/Bakterien übertragen werden.
Werden die Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefährdungen eingehalten?
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Fleisch und andere tierische Produkte können mit Krankheitserregern wie Salmonellen (Bakterien), Pilzen oder Viren behaftet sein. Diese können auf den Mitarbeiter oder den Kunden übertragen werden. Daher gilt es die geeigneten Schutzmaßnahmen zu treffen:
  • Ware nicht mit der Hand anfassen
  • Kühlkette einhalten
  • Schlachtvieh kontrollieren
  • Arbeitsplatz sauber halten
  • Ware nicht überlagern
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass bei der Geflügelschlachtung die Beschäftigten über eine Gefährdung durch Ornithose (so genannte Papageienkrankheit) unterwiesen sind. Bei der Schlachtung von Rindern ist auf eine Gefährdung durch BSE-Erreger hinzuweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Kammern sowie Ihrer Berufsgenossenschaft


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