Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Arbeitsschutz > Arbeiten im Backgewerbe

Arbeiten im Backgewerbe

Im Backgewerbe sind einige wichtige Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Quetsch- und Scherstellen von festen und bewegten Maschinenteilen insbesondere bei der Teigherstellung und –bearbeitung sind eine häufige Unfallursache. Auch dass Nichteinhalten der Sicherheitseinrichtungen stellt eine große Gefahr dar.

Arbeitsmittel im Backgewerbe müssen in Bezug auf Sicherheit nach den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend betrieben werden.

Auch die Berufsgenossenschaft hat ergänzend zu unserem Leitfaden einige Hilfsmittel.
 Webcode: R143F
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...