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Arbeitsplatz

Liegt der Tages-Lärmexpositionspegel an den Arbeitsplätzen über 80 dB(A), sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erforderlich.
Haben Sie die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt?
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Maßnahmen, die ab einem Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) von 80 dB(A) durchzuführen sind:
  • Unterweisung und Information der Beschäftigten
  • Zur Verfügung stellen geeigneter Gehörschutzmittel
  • Den Beschäftigten Audiometrische Untersuchung anbieten
  • Den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsuntersuchungen), in diesem Fall die Audiometrische Untersuchung und Gehöruntersuchung, durch einen Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner anbieten.

 

Falls es bei Arbeitsprozessen zu hohen Schalldruckspitzen, z. B. durch Schlaggeräusche kommt, werden diese durch die neue Größe

Spitzenschalldruckpegel LpC,peak

beschrieben. Ab einem unteren Auslösewert von 135 dB (C)  gelten die gleichen Maßnahmen, die bei einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) durchzuführen sind, ab einem LpC,peak von 137 dB (C) diejenigen, die ab LEX,8h=85 dB (A) gefordert werden.


(C), (A): Frequenzbewertungskurve C bzw. A
 Webcode: F54I
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